Kühlkumpel · Kühlanhänger-Vermietung

Allgemeine Mietbedingungen (AGB)

Diese Bedingungen gelten für die Miete des Kühlanhängers von Kühlkumpel. Stand: Oktober 2026.

1. Vermieter

Kühlkumpel, Mirco Jucker, Haspelstrasse 8, 8483 Kollbrunn, Telefon 079 368 61 31, info@kuehlkumpel.ch

2. Mieter

Der Mieter ist mindestens 21 Jahre alt und besitzt seit mindestens 2 Jahren einen gültigen Führerausweis. Er ist selbst verantwortlich, dass sein Ausweis und sein Zugfahrzeug für den Anhänger (Gesamtgewicht 1300 kg) zugelassen sind. Nur im Mietvertrag eingetragene Personen dürfen den Anhänger ziehen.

3. Buchung und Zahlung

Die Buchung ist verbindlich, sobald Kühlkumpel sie per E-Mail bestätigt. Der Mietpreis ist spätestens bei der Abholung per TWINT oder Überweisung zu bezahlen. Bei der Abholung hinterlegt der Mieter eine Kaution von CHF 500 per TWINT oder bar. Sie wird nach mängelfreier Rückgabe innert 3 Tagen zurückerstattet.

4. Annullierung

Bis 14 Tage vor Mietbeginn ist die Annullierung kostenlos. Von 13 bis 3 Tage vorher werden 50 % des Mietpreises verrechnet, danach oder bei Nichtabholung 100 %.

5. Abholung und Rückgabe

Abholung und Rückgabe erfolgen in Kollbrunn zu den vereinbarten Zeiten. Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt. Der Anhänger ist leer, innen ausgewischt und trocken zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe werden CHF 20 pro angebrochene Stunde verrechnet, bei starker Verschmutzung CHF 80 für die Reinigung.

6. Nutzung

  • Der Anhänger kühlt zwischen +2 °C und +10 °C und ist nicht für Tiefkühlware geeignet.
  • Das Kühlaggregat läuft nur im Stand mit 230-V-Strom, nicht während der Fahrt. Waren sind möglichst vorgekühlt einzuladen.
  • Die Nutzlast von 690 kg darf nicht überschritten werden. Die Ladung ist gleichmässig zu verteilen und zu sichern.
  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h.
  • Verboten sind Weitervermietung, der Transport von Tieren oder Gefahrgut, Rauchen im Anhänger sowie Fahrten ins Ausland ohne schriftliche Zustimmung.

7. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden am Anhänger während der Mietdauer, bei leichter Fahrlässigkeit bis höchstens zum Selbstbehalt der Versicherung von Kühlkumpel, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz voll. Bussen und Gebühren während der Mietdauer trägt der Mieter, zuzüglich CHF 30 Bearbeitungsgebühr.

8. Haftung von Kühlkumpel

Kühlkumpel übergibt den Anhänger geprüft und funktionstüchtig. Der Mieter kontrolliert die Temperatur regelmässig, mindestens alle 12 Stunden. Für verdorbene Waren und Folgeschäden haftet Kühlkumpel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Fällt das Kühlaggregat aus, meldet der Mieter dies sofort; der Mietpreis wird für die Ausfallzeit anteilig erstattet.

9. Unfall, Panne, Diebstahl

Der Mieter meldet jedes Ereignis sofort telefonisch unter 079 368 61 31. Bei einem Unfall mit Schäden an Dritten oder bei Diebstahl ist zusätzlich die Polizei beizuziehen.

10. Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.